Rechtssichere Datenschutzerklärung

Wer ist im Internet zu einer Datenschutzerklärung verpflichtet?

Erheben, übermitteln, verarbeiten oder nutzen Sie personenbezogene Daten, dann verpflichtet Sie die DSGVO zu einer Datenschutzerklärung. Deshalb ist eine Datenschutzerklärung für nahezu jede Internetseite notwendig. Bei deutschen und europäischen Webseiten ist eine Datenschutzerklärung zwingend notwendig. Bei ausländischen Webseiten ist eine Datenschutzerklärung nur erforderlich, wenn sich der Webseitenbetreiber mit seinen Dienstleistungen und Produkten an EU-Bürger richtet oder eine Niederlassung in der EU hat.

Wie sehen die Inhalte einer rechtssicheren Datenschutzerklärung aus?

Eine Datenschutzerklärung unterrichtet Webseitenbesucher über die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer einfachen und verständlichen Sprache.

Muss der Datenschutzbeauftragte genannt werden?

Ja, der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens muss auf der Webseite aufgeführt sein und direkt kontaktierbar sein. Eine Nennung des Namens ist nach Art. 13 Abs 1 lit. b) DSGVO nicht zwingend, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse genügen.

Woher bekomme ich eine rechtskonforme Datenschutzerklärung?

Im Internet werben viele Webseiten mit der Möglichkeit, kostenlos eine rechtssichere Datenschutzerklärung erstellen zu können. Im Zweifel kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Datenschutzerklärung. Gegen aufwandsbezogene Vergütung und bei schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber in Textform übernimmt die PRO-DSGVO die Erstellung von Datenschutzerklärungen oder deren Prüfung. Zu diesem Zweck beauftragt der Auftraggeber entweder den Beauftragten oder lässt diese Aufgaben durch externe Rechtsanwälte und IT-Agenturen übernehmen. Bei Auftragserteilung an den Beauftragten lässt dieser dem Auftraggeber im Vorfeld ein Angebot über die entstehenden Kosten zukommen.

Hinweis: Die PRO-DSGVO ist nicht automatisch dazu verpflichtet, eine kostenlose Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen.

Ähnliche Beiträge

EuGH zu Privacy Shield: Datenexport in die USA unzulässig

Der EuGH schaltet das Internet ab – nach einem Urteil im Dezember 2020 zu Privacy Shield des EuGH darf keine Website, kein Unternehmen mehr US-Anbieter verwenden, wenn dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das kommt der (juristischen) Abschaltung des Internets gleich, da es kaum eine Website, kaum einen Dienst gibt,bei dem nicht auch wenigstens teilweise Daten auch in die USA übertragen werden.

Bewerberdaten, Talentpool und die DSGVO

Die meisten Unternehmen kennen die Situation: Nach der Veröffentlichung einer Stellenanzeige gehen zahlreiche Bewerbungen ein. Das Unternehmen muss sich für die/den beste/n Kandidat:in entscheiden. Doch was, wenn mehrere Bewerber:innen in die engere Auswahl gekommen sind und man diese für andere Stelle berücksichtigen möchte? Eine Lösung hierfür bietet der Talentpool. Im Folgenden soll eine datenschutzrechtliche Analyse das Thema näher erläutern und aufzeigen, welche Risiken zu berücksichtigen sind.

Rückmeldungen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert