Neue Ausnahmen zur Impfstatus-Abfrage durch Arbeitgeber

Bis es soweit ist, bleibt die Abfrage des Impfstatus der Mitarbeiter ein aus Datenschutz-Sicht heikles Thema. Nun wurde eine Erweiterung der Ausnahmen, die den Arbeitgeber zu einer Abfrage berechtigen, bekannt gegeben:

 

Der Impfstatus darf nun auch abgefragt werden, wenn Beschäftigte einen Anspruch auf Lohnersatz gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. 

Ausführliche Informationen finden Sie über folgende Links:

Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 19. Oktober 2021

Impfstatus-Abfrage durch den Vorgesetzten – ja oder nein?

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